Was versteht man unter Logopädie?

Welches Ziel hat eine logopädische Behandlung?

Logopädie ist ein medizinisch fundiertes, pädagogisch und psychologisch orientiertes Fachgebiet, welches sich in ärztlicher Zusammenarbeit mit der möglichst frühen Erkennung, Untersuchung und Behandlung von Störungen und Erkrankungen im Bereich von Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken und Hören befasst. Sprach- bzw. Sprechtherapie zielt auf die Entwicklung, Erhaltung oder optimale Verbesserung größtmöglicher sprachlicher oder kommunikativer Kompetenz des betroffenen Patienten (z.B. Erreichen der Schulfähigkeit bei Kindern oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit bei Erwachsenen), um Funktionsbeeinträchtigungen zu vermindern und somit eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Logopädie deckt neben allen Möglichkeiten der Kommunikationstherapie außerdem grundlegende und lebenswichtige Bereiche (Atemfunktion, Nahrungsaufnahme ect.) ab. Dabei erfüllt die logopädische Behandlung besonders von Kindern und Jugendlichen nicht nur therapeutische Anforderungen, sondern sie enthält auch eine Fülle von pädagogischen und erzieherischen Anteilen, denen ich dank meiner breit gefächerten Ausbildung und meiner umfangreichen, individuell gegebenen Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters sehr gut gewachsen bin. Logopädische Therapie bedeutet immer Interaktion und Motivation. Das Kommunikationsverhalten eines Menschen zu beeinflussen, bedeutet, seine Verhaltensmuster möglichst positiv zu verändern. In diesem Punkt unterscheidet sich die Logopädie von denjenigen therapeutischen Disziplinen, die auch z.T. ohne aktive Mitarbeit des Patienten passiv an den Krankheitssymptomen desjenigen arbeiten können.

Wer braucht eine logopädische Behandlung?

Ich untersuche und behandele Personen jeden Alters mit:

  • Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, z.B.: Klein- und Schulkinder mit Schwierigkeiten des Spracherwerbs (z.B. auch bei Zweisprachigkeit); der Aussprache (Artikulationsstörungen) oder mit einer auditiven Wahrnehmungsverarbeitungsstörung in Verbindung mit einer Lese – Rechtschreib –Schwäche;
  • zentralmotorischen Körper-, Seh- oder Mehrfachbehinderungen, angeborenen Fehlbildungen und Hörstörungen;
  • Redeflussstörungen (Poltern, Stottern);
  • Schädel–Hirnverletzungen (z.B. nach Tumorbehandlungen oder nach Unfällen);
  • neurologischen oder internistischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Chorea – Huntington, Amyotrophe Lateralsklerose);
  • beruflich bedingter hoher stimmlichen Belastung, wie z.B. Lehrer / in,  Pfarrer / in, Manager / in, Erzieher / in, Verkäufer / in oder Sänger / in u.s.w.;
  • Kommunikationsproblemen nach operativen Eingriffen im orofacialen Bereich, an den Stimmbändern und dem Kehlkopf;
  • orofacialen Dysfunktionen der Kau- und Gesichtsmuskulatur;
  • Schluck-, Ess- oder Fütterstörungen;

Wer kann Ihnen eine logopädische Behandlung verordnen? Wie können logopädische Leistungen finanziert werden?

Je nach Art der Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- oder Schluckstörung sind die Zuständigkeiten für die Maßnahmen der Unterstützung verschieden verteilt. Logopädie ist u.a. ein Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird vom behandelnden Arzt (HNO – Arzt, Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäden u.s.w.) verordnet, da meist ein Anspruch auf Behandlung und auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen besteht. Im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist z.B. in den Heilmittelrichtlinien formuliert, in welchen Fällen Versicherte Anspruch auf welche Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind die rechtlichen Grundlagen der Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft behinderter Menschen formuliert (z.B. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sowie heilpädagogische Leistungen). Nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 39 haben behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder Anspruch auf Eingliederungshilfe (besondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung dazu).
Im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe formuliert. Jugendhilfe soll dazu beitragen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Förderangebote für Kinder mit einer anerkannten Lese–Rechtschreib-Schwäche (LRS); Matheschwäche (Dyskalkulie) oder dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom – mit oder ohne Hyperaktivität – (AD(H)S) werden nach dem § 35a KJHG unterstützt.

Was beinhaltet eine logopädische Behandlung?

1. Die Untersuchung (Diagnostik)

Vor Beginn einer logopädischen Therapie findet eine eingehende Untersuchung aller sprachlichen Leistungen (z.B. Sprach- und Aufgabenverständnis; Artikulation; Hörvermögen; Redefluss; Wortschatz; Grammatik; Schreib- und Leseleistung) sowie der Atem-, Stimm- und Schluckfunktion statt. Diese Ergebnisse und der ärztliche Befund bilden die Grundlage für die Auswahl der Therapieziele und der Erstellung eines Behandlungsplanes  mit den entsprechenden Behandlungsmethoden.

2. Die Therapie  (Behandlung)

Hier finden eine Vielzahl von spezifischen Übungen mit Hinblick auf das Therapieziel (z.B. mundmotorische Übungen; Hörtraining; Sprech-, Schluck- oder Stimmübungen), sowie umfangreiche Anleitungen zum selbstständigen Üben unter Einbeziehung der Eltern / der Angehörigen statt. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten, denn im familiären Alltag finden sich häufig Konfliktsituationen, welche nicht selten aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen.

3. Die Beratung

Sie beinhaltet die Aufklärung und Information des Patienten und dessen Angehörigen über Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der logopädischen Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Gelegentlich kann es auch sinnvoll sein, die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung zu organisieren, denn diese bieten neue Möglichkeiten für soziale Kontakte und den Austausch wichtiger Informationen (Adressen von Ärzten oder Hilfsdiensten; rechtliche Grundlagen; Ansprechpartner bei Behörden oder Krankenkassen).  Auch bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf wird häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.

Wo findet die logopädische Behandlung statt?

Meist handelt es sich bei einer logopädischen Therapie um eine Einzelbehandlung, welche in meiner Logopädischen Praxis auf Wunsch im Beisein der Eltern / der Angehörigen durchgeführt wird. Wenn der Arzt Ihnen jedoch – aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung – einen Hausbesuch verordnen darf, kann die logopädische Therapie auch bei Ihnen zu Hause / oder in einer Einrichtung erfolgen.

Die seit langem geforderte Möglichkeit, Patienten auch außer Haus zu behandeln, weil sie sich tagsüber nicht in ihrer häuslichen Umgebung aufhalten, ist mit der ab 01.07.2011 neu vorgesehenen Regelung zur Behandlung in „tagesstrukturierenden“ Einrichtungen nur teilweise gelöst. Die Neufassung der Heilmittelrichtlinien sieht erstmals eine Therapie in Einrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder- und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor, der Kreis der in Frage kommenden Einrichtungen ist jedoch eng gefasst.